Die HygieneApp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 4. September 2026

Entwurf. Inhaltlich entschieden, aber noch nicht anwaltlich geprüft. Vor dem ersten Vertragsschluss prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Anwendung „Die HygieneApp“ durch Automatisierung mit System LLC, 30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, Vereinigte Staaten von Amerika („Anbieter") an den Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf eigenen Systemen des Kunden besteht nicht.

(2) Die Anwendung dient der Erstellung und Führung von Hygiene-, Desinfektions- und Reinigungsplänen, der Dokumentation wiederkehrender Aufgaben, der Erfassung von Unterweisungen und Begehungen sowie der Bereitstellung einer Vorschriftensammlung.

(3) Die Anwendung ersetzt weder die Sorgfalt des Kunden im Betrieb noch dessen eigene Pflichten gegenüber Behörden. Sie erbringt keine hygienische Bewertung und keine medizinische Beurteilung.

§ 3 Nutzungsrecht, Daten des Kunden

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Anwendung für die vereinbarte Zahl an Standorten.

(2) Die vom Kunden erfassten Daten und die daraus erzeugten Nachweise bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erbringung der Leistung.

(3) Der Kunde kann seine Nachweise jederzeit als Datei ausleiten. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten noch 90 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Nachweise innerhalb seiner gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.

§ 4 Vorschriftensammlung und Hinweise auf Änderungen

(1) Die Anwendung enthält eine redaktionell gepflegte Sammlung von Vorschriften, Empfehlungen und technischen Regeln, die für den Betrieb des Kunden von Bedeutung sein können, gefiltert nach dem Bundesland seiner Standorte und ergänzt um bundesweit geltendes Recht. Die Sammlung ist eine Arbeitshilfe. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende amtliche Fassung, auf die jeder Eintrag verweist.

(2) Der Anbieter prüft die Einträge in regelmäßigen Abständen, in der Regel mindestens einmal jährlich je Eintrag, sowie anlassbezogen. Änderungen, die dem Anbieter dabei bekannt werden, teilt er dem Kunden in der Anwendung mit. Die Mitteilung nennt den Zeitpunkt der Änderung, eine Kurzbeschreibung, die betroffenen Standorte des Kunden und den Verweis auf die amtliche Quelle.

(3) Eine Pflicht zur lückenlosen Erfassung sämtlicher Rechtsänderungen besteht nicht. Der Anbieter schuldet weder die Vollständigkeit der Sammlung noch eine Mitteilung innerhalb einer bestimmten Frist noch eine Mitteilung vor Inkrafttreten einer Änderung.

(4) Die Mitteilung erfolgt innerhalb der Anwendung. Eine Zustellung per E-Mail, Post oder Telefon wird nicht geschuldet. Der Kunde ruft die Anwendung dazu regelmäßig auf, mindestens jedoch wöchentlich.

(5) Bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme einer Mitteilung, wird dies unveränderbar protokolliert. Die Bestätigung belegt allein den Zugang der Mitteilung. Sie ersetzt nicht die eigene Prüfung des Kunden, ob und wie er seine Pläne, Abläufe oder Betriebsanweisungen anzupassen hat.

§ 5 Keine Rechtsberatung

(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Er gibt Vorschriften wieder und benennt Änderungen; er beurteilt nicht den Einzelfall des Kunden und empfiehlt keine rechtliche Vorgehensweise.

(2) Angaben in der Anwendung ersetzen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, keine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und keine Auskunft der zuständigen Behörde.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Standort- und Behandlungsangaben aktuell. Die Vorschriftenauswahl und die erzeugten Pläne bauen darauf auf.

(2) Der Kunde prüft die von der Anwendung erzeugten Pläne vor deren Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit für seinen Betrieb.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und meldet dem Anbieter jeden Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich.

(4) Der Kunde erfasst in der Anwendung keine Gesundheitsdaten und keine personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden. Die Anwendung sieht dafür keine Felder vor.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter betreibt die Anwendung auf eigenen Servern in Deutschland und strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(2) Der Anbieter sichert die Daten täglich.

§ 8 Preise, Zahlung, Laufzeit

(1) Der Preis beträgt 299,00 € einschließlich Umsatzsteuer je Standort und Jahr, zahlbar im Voraus für die gesamte Laufzeit. Für die ersten zehn Betriebe gilt ein Beta-Preis von 149,00 €; er bleibt für die Dauer des Vertrags einschließlich seiner Verlängerungen bestehen. Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.

(2) Der Preis richtet sich nach der Zahl der aktiven Standorte des Kunden: bis 1 Standort 299,00 €, ab 2 Standorten 249,00 €, ab 5 Standorten 199,00 € und ab 10 Standorten 149,00 € je Standort und Jahr. Die Staffel bemisst sich allein nach der Zahl der Standorte; der Funktionsumfang ist in jeder Stufe derselbe.

(3) Der Beitrag wird ausschließlich jährlich im Voraus abgerechnet. Eine monatliche Zahlweise wird nicht angeboten. Die Laufzeit nach Absatz 5 bleibt davon unberührt.

(4) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, fällig sofort bei Vertragsschluss. Andere Zahlungswege werden nicht angeboten.

(5) Der Vertrag läuft zwölf Monate. Er verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das vom Kunden für zwölf Monate gezahlte Entgelt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde eine Mitteilung nach § 4 nicht zur Kenntnis nimmt oder keine Anpassung vornimmt.

§ 10 Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Bedingungen vor. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an eine Erweiterung der Anwendung erforderlich ist. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Nordhorn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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